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Tripower

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1

Freitag, 3. Mai 2024, 18:37

Schlüsselnummern genullt

Hallo,

bei meinem '91er NSX (T000118 ) sind die Schlüsselnummern genullt. Was kann das für einen Grund haben? Der Wagen wurde am 08.03.1991 in Hamburg das erste Mal zugelassen.
Gruß
Gerrit

JDM 1

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2

Freitag, 3. Mai 2024, 21:05

Schlüsselnummern - das sind die Stellen 4-9 innerhalb der vollständigen FIN; in deinem Fall lautet diese also NA1150:

https://www.motointegrator.at/blog/kfz-s…hluesselnummer/

Zitat:
Tipp: Bei (Re-)Importfahrzeugen ist im Kfz-Schein häufig keine Schlüsselnummer notiert. Sie finden hier lediglich Felder voller Nullen.
In diesem Fall ist der Fahrzeugtyp nicht exakt zuordenbar. Die Kfz-Zulassungsbehörde weist dem Auto im Regelfall ein vergleichbares Modell zu,
dass derselben Fahrzeugklasse zugeordnet ist.“


Übrigens: Dein NSX gehörte offenbar mal dem User „VTI-Coupe“ …
Welches Baujahr und welche Seriennummer habt ihr?

… falls dieser damals in Wahrheit (unbewusst) nicht auch so wie einst Hong …
Welches Baujahr und welche Seriennummer habt ihr?

… von einem importierten US-Acura-NSX geredet hat. Falls aber nicht:
Soweit mir durch das Forum bekannt, kennt sich dieser ganz gut mit den NSXs aus und hatte den Wagen zu seiner Besitzzeit gewiss auch gut gepflegt, denke ich mal. Aber die volle Historie kannst ja mal versuchen bei ihm zu hinterfragen. Warum dieser aber damals „Bj 1992“ zu Seriennummer 118 angegeben hatte, das weiß ich jedenfalls nicht.
Dein NSX ( JHMNA11500T000118 ) ist

- Bj. 1990 (wurde aufrund der echt niedrigen SN mit großer Gewissheit grad noch/konkret im Jahr 1990 im Werk gebaut!),

- ist Modelljahr 1991 (die 0 rechts neben „T“ = Modeljahr 91 und hat mit „Baujahr“ nichts zu tun!)

- und hat EZ 03/91 (Erstzulassungs-JAHR hat ebenfalls weder mit Bj. noch Mj. was zu tun!).

Tripower

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3

Samstag, 4. Mai 2024, 11:23

Danke für die Information!
Da ich die drei Vorbesitzer meines Autos kenne (ich habe noch den alten KFZ-Brief - und Schein), und der unmittelbare Vorbesitzer das Auto seit 1997 in Besitz hatte, halte ich es für unwahrscheinlich, dass es das ehemalige Auto von "VTI-Coupe" ist. Da er ja angibt, das Auto sei Bj. '92 und nur die letzten 3 Ziffern angibt, müsste er doch (wenn ich da richtig verstanden habe) die VIN JHMNA11500T100118 gehabt haben.
Sehe ich das richtig?
Um auf meine "Schlüsselnummern" zurück zu kommen:
Bei meinem NSX ist zwar die HSN zutreffend mit 7100 (Honda) angegeben, die TSN aber ausgenullt. Schaue ich in die Bestandsliste des KBA finde ich unter "Honda" zum NSX folgende TSN: 474, 475, 489, 496, 509, 510, ADE. Nun weiß ich nicht, welchen Bestand ich meinen NSX zuordnen kann.
GR

JDM 1

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4

Sonntag, 5. Mai 2024, 08:27

Wahnwitz #1

Hi - mit den „Schlüsselnummern“ (HSN/TSN) hast du ein ganz allgemein recht komplexes Thema aufgegriffen. Und wie recht komplex und verwirrend dies alles für Otto-Normalbürger sein kein, hat z.B. schon mal jemand hier versucht zu erklären und hat dies m.E. grundsätzlich auch recht tadellos gemacht:

https://www.bussgeldkatalog.org/fin-fahr…ikationsnummer/

Was hier allerdings unerwähnt blieb, ist das ganz allgemeine PROBLEM hinter der ganzen Sache mit Typ.Schlüsselnumern, FINs/VINs usw. – und dazu gleich ein konkretes Fallbeispiel:

https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatf…Geplaudere.html

Im Jahr 2011 wollte also mal ein österr. BMW-Fahrer bei einem deutschen Online-Teileshop (Service-)Teile für seinen BMW bestellen. Dort fragte man ihn gleich nach den „KBA-Nummern“ (HSN/TSN) von seinem BMW, um ihm auch die passenden Teile verkaufen zu können. Als Österreicher hat er aber keine „KBA-Nummern“ in seinen Fahrzeugpapieren stehen, da diese erst ab 2005 nur vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeführt wurden. Nun gibt es die „KBA-Nummern“ aber nicht in Österreich, bzw. werden diese in Österr. natürlich nicht vergeben und finden sich somit auch nicht in österr. Fahrzeugpapieren. Für den österr. BMW-Fahrer heiß das damals somit auch keine Teile aus Deutschland für seinen BMW, weil der deutsche Shop seinen Wagen ohne die „KBA-Nummern“ nicht eindeutig zuordnen konnte und somit ihm auch nichts Passendes verkaufen konnte. Auch mit der kompletten FIN (Fahrzeugidentifikationsummer) seines BMWs konnte dieser Shop nichts anfangen (!), wie man ja selber lesen kann.
Nur ein Einzelfall? Ich denke nicht. Das war und ist offenbar nach wie vor Wahnwitz #1 ...

JDM 1

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5

Sonntag, 5. Mai 2024, 08:30

Wahnwitz #2

Seit Ende der 90er Jahre gibt es in Österr. aber sozusagen ein „Äquivalent“ zu den deutschen „KBA-Nummern“ (Typ-Schlüsselnummern), welches sich in den österr. Fahrzeugpapieren „Nationaler Code“ nennt:

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/str…ik/natcode.html

Dieser 6-stellige Code, bzw. nationaler Typencode (Nummer), welcher nur aus Zahlen besteht (im österr. Zulassungschein im Feld A7 zu finden), wird dieser Code Kfz-Herstellern/Importeuren von der Fa. EUROTAX für die jeweiligen (importierten) Fahrzeuge vorgegeben bzw. von dieser Firma zugewiesen. Das wiederum bedeutet:

Sollte umgekehrt ein deutscher BMW-Fahrer bei einem österr. (On-/Offline-)Shop Teile für seinen BMW bestellen wollen (weil in AT vielleicht gerade günstiger als in DE oder überhaupt nur dort gerade verfügbar), nach welchem Code wird man wohl in Österreich (AT) den deutschen BMW-Fahrer fragen? Natürlich nach dem „Nationalen Code“ in den Fahrzeugpapieren, welche nun aber der deutsche BMW-Fahrer natürlich nicht in seinen Fahrzeugpapieren finden wird.
Manchmal auch nicht einmal ein österr. Fahrzeughalter, da dieser Code zum einen nur zu etwa 90% vergeben wird, bei älteren Fahrzeugen im Feld„A7“ im Zulassungsschein zwar nicht „genullt“ wird, sondern in diesem Feld ganz einfach gar nichts drinnen steht. Dieses Feld also einfach leer bleibt im Zulassungsschein, weil z.B. einfach nie ein „Nationaler Code“ für dieses Fahrzeug vergeben wurde – wie z.B. auch nie für einen Honda NSX der 1. Generation.

JDM 1

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6

Sonntag, 5. Mai 2024, 08:37

Wahnwitz #3

Jetzt kann es ja irgendwie nicht sein, dass ein deutscher Staatsbürger keine Kfz-Teile in Österreich kaufen kann und umgekehrt ein österr. Staatsbürger keine in DE, weil die jeweiligen Teile-Händler einfach die Kfz-DATEN (Specs) zu den jeweiligen angefragten Fahrzeugen einfach nicht haben; bzw. jeweils keinen Zugriff darauf haben. Konkret, die Ösi-Teilehändler haben keinen Zugriff auf die KBA-Daten, die Deutschen keinen auf die EUROTAX-Daten. Aber warum nicht?

Na weil man bis gerade erst unlängst – allen voran Deutschland – stets der (rechtlichen) Auffassung war, dass u.a. Kfz-Daten und
Typen-Codes etc wie FIN/VIN, HSN/TSN, oder auch „Nationaler Code“ automatisch PERSONENBEZOGENE Daten darstellen und somit es illegal sei diese weiterzugeben, zu veröffentlichen etc. Wie gesagt, man zumindest bis gerade erst unlängst dieser Auffassung WAR…

Aber mal der Reihe nach:
Gibt es anstatt „Schlüsselnummer“ (HSN/TSN) oder „Nationaler Code“ udgl. auch sowas wie einen „International-Code“, damit Kfz-Teilehändler auch an jeden Kunden weltweit insofern problemlos verkaufen können, da sie durch diesen Code stets ganz genau und sofort wissen, welche Specs ganz genau, Teile-Nr. usw. das jeweilige Fahrzeug des anfragenden Kunden hat? Klare Antwort: NEIN, sowas gibt es (leider) nicht und als „International-Code“ sollte eigentlich nach wie vor die gute alte FIN/VIN bei der Kfz-Teile-Beschaffung dienlich sein; möchte Otto-Normalbürger zumindest meinen.

Tja, und weil es eben sowas wie „international“ nicht so wirklich gibt, zudem auch ein solcher nach alter Auffassung als „personenbezogen“ gelten würde, sorgt aber genau das alles immer wieder für Konflikte vor Gericht, wie gerade erst unlängst (Nov. 2023) samt URTEIL vom Europäischen Gerichtshof (EuGH); somit dieses Urteil auch -mehr oder weniger- für ganz EUROPA gilt und damit auch so einiges völlig auf den Kopf stellt:

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7

Sonntag, 5. Mai 2024, 08:49

EuGH Urteil von Nov. 2023 - Part 1

https://curia.europa.eu/juris/document/d…t=1&cid=1131456

Bei diesem Konflikt hatte der EuGH u.a. zunächst mal vordergründig bzw. überhaupt DIE Frage zu klären und auch zu konkretisieren, ob oder nicht eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN) automatisch als PERSONENBEZOGEN im Sinne des Datenschutzgesetzes gilt. Tja, und bei allem gesunden Hausverstand kam der EuGH schließlich (endlich) zu dem Schluss – per se natürlich überhaupt nicht! Sogar James Bond 007 würde bei gesundem Hausverstand dazu sagen, wie er dies tatsächlich auch mal in einem der Bond-Filme tat „Ist doch nur eine Nummer …“

Aber so ist es grundsätzlich auch: Eine 17-stellige FIN/VIN ist grundsätzlich auch nur eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben, welche lediglich auf ein bestimmtes Kraftfahrzeug bezogen ist und zwar zwecks eindeutiger Identifikation eines bestimmten Fahrzeugs und nicht irgendeines anderen – somit sich grundlegend überhaupt nicht auf eine bestimmte Person oder den jeweiligen Fahrzeughalter bezieht – grundsätzlich überhaupt nicht!
Ansonsten würde diese ja „PERSONENidentifikationsnummer“ heißen und nicht „FAHRZEUGidentifikationsnummer“, wie diese nunmal korrekt auch so bezeichnet wird. Abgesehen davon können geschätzte 95% aller Fahrzeughalter in Europa mit einer 17-stelligen FIN nicht mal ansatzweise etwas anfangen und die übrigen 5% wissen bestenfalls auch nur teilweise, was das eine oder andere innerhalb bzw. an bestimmter Stelle der 17-stelligen FIN überhaupt bedeutet. Somit auch ganz zu schweigen davon, dass sie lediglich durch die reine FIN/VIN in der Lage sein sollten, nur mit dieser auch einen Bezug zu einer bestimmten Person herzustellen; der Otto-Normalbürger jedernfalls nicht.

Jedenfalls, dieses EuGH-Urteil füllt seither bis heute die Homepages unzähliger, völlig ÜBERRASCHTER deutscher Rechtsänwälte, welche bis zu diesem Urteil der Rechtsauffassung waren, dass bsw. eine FIN/VIN praktisch vollautomatisch personenbezogen ist bzw. ferner dem Datenschutzrecht unterliegen; der EuGH dem nunmehr aber per Urteil deutlich widerspricht ...

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8

Sonntag, 5. Mai 2024, 08:56

EuGH Urteil von Nov. 2023 - Part 2

Der EuGH stellt mit seinem Urteil aber auch ebenso klar, dass eine FIN/VIN erst durch „Akteure“ bzw. „Wirtschaftsakteure“ (wie der EuGH diese so bezeichnet) wie z.B. die deutsche KBA, Fa. EUROTAX, ADAC, ÖAMTC, Kfz-Zulassungstellen, Hersteller/Importeure, aber auch Kfz-Werkstätten und schließlich auch Kfz-Teilehändler usw. aus Folge ihrer Tätigkeit FINs personenbezogen werden lassen können, da all diese Akteure (zwangsläufig) über ALLE Daten verfügen. Also sowohl über die rein kfz-bezogenen Daten wie FIN, HSN/TSN, etc (aka „technische Daten“), als auch über die „zugehörigen“ persönlichen Daten des Fahrzeughalters (Name, Adresse, Schuhgröße etc) – und zwar zweckmäßig/zwangsläufig. Auch die Polizei kann im Falle z.B. eines Diebstahls zwangsläufig zum Akteur werden. Einfach gesagt, all die zuvor aufgezählten „Akteure“ dürfen natürlich im Zusammenhang über die reinen kfz-bezogenen Daten hinaus (aka „technische Daten) natürlich KEINE zugehörigen personenbezogenen Daten weitergeben und/oder diese veröffentlichen – was sich aber wohl von selbst versteht; würde man zumindest so annehmen.

Beispiel 1:
Ich veröffentliche hier im Forum für jeden weltweit ersichtlich eine vollständige 17-stellige FIN/VIN eines NSX-Besitzers, von dessen Wagen ich selbst mal ein Foto gemacht habe, veröffentliche hier auch dieses Foto und beschreibe den Wagen auch ein bisschen hinsichtlich der recht seltenen Farbe, Specs u.v.m., weil der Wagen mir halt so gefallen hat. Darf ich das überhaupt?
Rechtlich gesehen – null problemo, weil ich zum einen schon gar nicht „Akteur“ bin und allen voran bis zu diesem Punkt keine „zugehörigen“ personenbezogenen Daten (mit-)veröffentlicht/verbreitet wurden. Sollte ich aber z.B. zusätzlich posten bzw. mit-veröffentlichen „Dieser schöne NSX gehört im Übigen dem Müller Klaus in der Schniedelwutzgasse 7, 01097 Dresden“. DAS tut natürlich gar nicht und Müller Klaus aus Dresden könnte ggf. zu Recht klagen, weil er seither von unzähligen Frauen vor seiner Haustüre belästigt wird und jede davon seither unbedingt eine heiße Runde mit Klaus drehen will ...

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Sonntag, 5. Mai 2024, 09:00

Beispiel 2:

Man(n) fährt mit seinem Wagen zum Service zur Werkstätte seines Vertrauens. Dort sieht man eine Person gerade wegfahren, mit welcher man irgendein Problem hat, aber man dessen Namen und Adresse nicht kennt. Man notiert sich daher schnell das Kennzeichen und fragt sogleich den
Werkstättenmeister seines Vertrauens nach Namen und Adresse des Halters zu diesem Kennzeichen. Darf dieser die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, etc) zum notierten Kennzeichen, welcher dieser ja zwangsläufig hat (durch Rechnungen, TÜV-Daten etc), rausrücken? Auf keinen Fall darf dieser das! Falls dieser es aber doch tut:

Der Halter des Wagens mit diesem Kennzeichen müsste im Streitfall erstmal eindeutig beweisen können, dass genau dieser Werkstättenmeister die personenbezogenen Daten zum Kennzeichen rausgerückt hat; und genau DAS (Beweise) ist u.a. bei vielen anderen Zusammenhängen bei diesem ganzen Thema immer das Problem. D.h., wie will man z.B. beweisen, dass offenbar ein großer (Online-)Kfz-Teilehändler sich nicht einfach fehlende Kfz-Daten von einem nicht besonders gutverdienenden KBA- oder EUROTAX-Angestellten, welcher Zugriff nicht nur auf die reinen Kfz-Daten (aka „technische Daten“), sondern auch auf die „sensiblen Daten“ hat, einfach erkauft hat? Mit bloßen Mutmaßungen werden Konkurrenten, welche sich über den (illegal erkauften) Wettbewerbsvorteil des Kontrahenten ärgern, halt nicht sonderlich weit kommen vor Gericht; z.B. eben aus Mangel an eindeutigen Beweisen ...

JDM 1

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Sonntag, 5. Mai 2024, 09:04

Zusammenfassung:

Wie letzteres Beispiel zeigt, so gilt im Übrigen für Kfz-KENNZEICHEN, Motor-/Getriebenummer, KBA-Nummern (Schlüsselnummern) udgl (aka alles grundsätzlich „technische Daten“) oder etwa auch für Internet-IP-Adressen dasselbe wie für die nunmehr vom EuGH geurteilte FIN/VIN:

Nur „Akteure“ (siehe diese oberhalb) können diese grundsätzlich nicht personenbezogenen Daten (aka „technische Daten“) aber – zwangsläufig – personenbezogen machen und dürfen dabei keinesfalls den personenbezogenen Part an Dritte weitergeben; schon gar nicht diese einer breiteren Masse öffentlich zugänglich machen – und dazu gleich ein weiteres Beispiel:

Eine einzelne Person würde mich via PM/Email freundlich fragen, ob ich ihm Namen/Adresse vom Besitzer von dem tollen NSX, von welchem ich selbst ein Foto gemacht habe und hier veröffentlicht habe (s. Beispiel oberhalb), verraten könnte. Dürfte ich das überhaupt?

Dazu wäre allgemein zu sagen, dass Gesetzgeber in diesem Zusammenhang immer von der Zugänglichmachung für eine breitere Masse an Personen sprechen; also z.B. personenenbezogene Daten öffentlich (ferner weltweit) zugänglich für jedermann gemacht wurden. DAS ist natürlich definitiv schwer verboten! Somit wieder zu den definitiv nicht personenbezogenen Daten, wie etwa eine rein kfz-bezogene FIN/VIN, welche eben lediglich ein „Akteur“ (siehe diese oberhalb) mit einer bestimmten Person verknüpfen könnte.

Nun denn, nachdem wir das alles mal ein bisserl genauer durchgekaut haben, können wir über die definitiv nicht personenbezogenen Daten wie Schlüsselnummern, FINs usw. wieder ganz fröhlich hier weiter diskutieren und diese bei Bedarf auch angeben und ausdiskutieren: :ja:

JDM 1

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Sonntag, 5. Mai 2024, 09:29

Danke für die Information!
Da ich die drei Vorbesitzer meines Autos kenne (ich habe noch den alten KFZ-Brief - und Schein), und der unmittelbare Vorbesitzer das Auto seit 1997 in Besitz hatte, halte ich es für unwahrscheinlich, dass es das ehemalige Auto von "VTI-Coupe" ist. Da er ja angibt, das Auto sei Bj. '92 und nur die letzten 3 Ziffern angibt, müsste er doch (wenn ich da richtig verstanden habe) die VIN JHMNA11500T100118 gehabt haben.
Sehe ich das richtig?
Absolut! Und damit gehörst du auch schon zu den „Fortgeschrittenen“, weil du offenbar weißt, wo und wie man das MODELLJAHR innerhalb einer NSX-FIN rausliest; zumindest bis Mj. 1996, denn bei allem dannach steht nahezu bei allen das Hirn endgültig.

Jedenfalls, bei Nr. 118 (und mehr wissen wir eben nicht) könnte absolut genau das zutreffen, was du denkst; ebenso aber auch genau das was ich denke:

Durch den Umstand, dass VTI-Coupe damals (2011) das BAUJAHR (nicht das Modelljahr!) des Wagens so konkret angegeben hat, denn nur US-Acura-NSX-Besitzer wissen im Gegensatz zu EU-Specs-NSX-Besitzern nicht nur ganz genau das Bj. von ihrem NSX, sondern sogar in welchem Monat in diesem Jahr der Wagen gebaut wurde (zu finden an B-Säule), zudem nach wie vor in seiner Signatur ein Foto von einem roten Acura-NSX zu sehen ist (was nicht nicht unbedingt heißt, dass es sich bei dem von ihm erwähnten Nr. 118 um einen Acura handelt), tippe ich dennoch eher darauf, dass es sich bei dieser Nr. 118 (was so oder so nichts mit deiner Nr. 118 was zu tun hat) um einen US-Acura-NSX handelte. Aber wie schon gesagt, du kannst ebenfalls absolut richtig liegen. In diesem Zusammenhang sei daher noch am Rande erwähnt:

Das Angeben von bloß der fortlaufend ansteigenden SERIENNUMMER von seinem NSX tut insofern gar nicht, da dies zum einen lediglich zu vielen Missverständnissen führen kann (wie eben z.B. im Fall Hong oder VTI-Coupe), manchmal aber auch für einen völlig Unbeteiligten sogar äußerst unangenehme Folgen haben könnte – rein fiktives BEISPIEL:
VTI-Coupe hätte im Laufe der Zeit seinen Nr. 118 mit erheblichen strukturellen Schaden mal geschrottet und hätte davon im Forum auch berichtet. Wagen wurde aber wieder repariert und irgendwann mal verkauft. Jahre später taucht dann plötzlich Tripower auf und erzählt fröhlich von seinem „unfallfreien“ Nr. 118 – ich denke, jeder versteht schon, dass das Angeben von bloß der Seriennummer für einen anderen u.U. fatale Folgen haben könnte. Daher stets immer die VOLLSTÄNDIGE FIN/VIN angeben, welche schließlich in ihrer Gesamheit EINZIGARTIG und somit auch unverwechselbar ist; natürlich auch im Falle eines Diebstahls. Und zu guter Letzt, eine FIN nicht mal ansatzweise dem Datenschutz unterliegt!Tja, somit schließlich noch speziell für Tripower so einiges zum Thema Schlüsselnummern, welche so rein zufällig auch noch die „Nr. 118-VTI-Coupe-Sache“ klären sollte/könnte:

https://www.hondaforum.de/forum/showthre…ungszahlen-2021
Oder hier gucken:
schlüsselnummern von acura, na1 und na2

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Tripower

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Montag, 6. Mai 2024, 10:39

Aha!
Bleibt noch die unbeantwortete Frage, warum im Fahrzeugschein zu meinem NSX die TSN ausgenullt ist, obgleich das KBA gleich 7 TSN zum NSX auflistet.
GG

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13

Donnerstag, 9. Mai 2024, 21:05

TSN 474 – Part 1

Bleibt noch die unbeantwortete Frage, warum im Fahrzeugschein zu meinem NSX die TSN ausgenullt ist, obgleich das KBA gleich 7 TSN zum NSX auflistet.
GG
NEIN - das tut das KBA gegenwärtig zwar schon - aber du hast keinen NA2-NSX (TSN 509)! :no:

Dachte eigentlich, dass du aber genau all DAS durch meine Verlinkungen in meinem letzten Posting schon längst weißt. Nun, da die Betonung hier wohl auf zu WELCHEN Bestand überhaupt usw. liegt – somit also doch im Detail die Antwort(en):

Aufgrund all deinen bisherigen Angaben zu deinem NSX [91er Modell, Coupe, Schaltgetriebe (MT), erstmalig Zulassung (EZ) in DE, deine vollständige FIN usw, Angaben also, welche völlig dafür genügen], so WÜRDEN die ersten 3 Stellen deiner Typschlüsselnummer (TSN), welche im Übrigen in ihrer Gesamtheit 8-stellig und rein modell-sachbezogen ist, ganz konkret und definitiv 474 lauten; zumindest WÜRDEN sie im Feld Typschlüssel (Feld 2.2 bei Zulassungen ab 01.10.2005, bzw. Pkt. 2 und 3 bei Zulassungen bis 30.09.2005) auch schließlich so lauten.


D.h., du kannst ganz ohne Zweifel deinen NSX zum Bestand der „474er NSXs“ zuordnen bzw. dazurechnen; nämlich dem in Deutschland am häufigsten vorkommenden NSX-Typ - nämlich 474. Und da dieser auch tatsächlich der häufigste Typ ist, finden sich HSN/TSN z.B. auf solchen Seiten:
http://www.hsn-tsn.de/honda.html

Die restlichen 5 Stellen (=VSN = Volumenschlüsselnummer) der 8-stelligen TSN (welche wiederum mit der 4-stelligen HSN nix zu tun hat) beziehen sich rein sachbezogen auf Karosserieform (Coupe oder Targa etc), Motorisierung, Kraftstoffenergiequelle bzw. Antriebsart etc, welche weder du oder ich wissen können, noch sonst irgendwer wissen kann, wie diese ganz speziell für deinen NSX vom KBA vergeben worden WÄRE, aber in deinem Fall eben nicht vom KBA vergeben bzw. zugeordnet wurde.

Auch weiß deine 8-stellige TSN nicht einmal die nächstgelegene Kfz-Zulassungsstelle, welche ja lediglich Zugriff auf die vom KBA bereitgestellten Kfz-Daten hat. Und wenn nun das KBA einst einem Kfz keine Schlüsselnummern (HSN/TSN) zugeordnet hat oder nur teilweise (z.B. nur die HSN wie in deinem Fall) und eben nur das KBA für die Zuordnung von sowohl HSN als auch TSN zuständig ist, dann gibt’s in Folge bei einer Kfz-Anmeldung natürlich auch keine konkreten (TSN-)Schlüsselnummern im Fahrzeugschein – soweit eh klar, denke ich.

Letzteres ganz einfach deshalb nicht seitens des KBA, was andere NSX-Besitzer in meinen Verlinkungen aber schon ganz, teilweise oder zumindest ansatzweise zur Frage „Warum genullt?“ erwähnt haben:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JDM 1« (9. Mai 2024, 22:12)


JDM 1

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Donnerstag, 9. Mai 2024, 21:15

TSN 474 – Part 2

So verwegen all das Folgende nun für dich auch klingen mag, aber dein NSX ist offenbar zwar kein Import-Fahrzeug aus einem Dritt-Staat, wie z.B. ein „klassischer“ Acura-NSX aus den USA, gilt aber aus Sicht des KBA offenbar dennoch als „Import-Fahrzeug“ aus einem europäischen (Nachbar-)Staat wie z.B. aus Frankreich, Holland oder der Schweiz. Aber wie kam es überhaupt dazu?

Dazu kann ich gleich vorab sagen, dass an alledem überhaupt nichts Ungewöhnliches dran ist, denn solche Fälle gab’s schon ganz normal sehr oft in der Vergangenheit und ganz allgemein im Fahrzeughandel und kommt ganz gewiss auch noch ganz normal gegenwärtig sehr häufig vor und gilt daher auch nicht gerade als sehr ungewöhnlich:

Beispiel:
Die ur-ur-ursprüngliche Ziel-Destination/Region, wie dies im Kfz-Handel bzw. von Herstellern so bezeichnet wird, war für deinen NSX zunächst möglicherweise Österreich. D.h., der Wagen landete vielleicht zunächst z.B. auf österr. Boden bei einem Honda-Vertragshändler im Ösi-Land, welchen damals aber (1.) vielleicht der Käufer doch noch im letzten Moment abgesprungen ist, oder (2.) ursprünglich vielleicht zu viele NSXs „auf Vorrat“ bei Honda von einem Vertrags-Händler in AT nach Österreih geordert wurden und somit zunächst z.B. auf österr. Boden gelandet sind, bzw. der Wagen physisch an sich zunächst dort auch angeliefert wurde, eben aufgrund der ursprünglichen Order. Dort ließ sich der Wagen aber zunächst nicht (und nicht) augenblicklich verkaufen und wurde in diesem Land somit auch nie erstmalig zugelassen. Tja, und was macht dann ein Vertragshändler in solch einem Fall? :sad2:

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Donnerstag, 9. Mai 2024, 21:20

TSN 474 – Part 3

Na der fragt halt mal EUROPAWEIT bei den anderen (Honda-)Vertragshändlnern nach, ob vielleicht jemand von ihnen gerade einen Käufer/Interessenten für den Wagen hätte, aber gerade physisch keinen Wagen vor Ort für diesen Interessenten sofort „vorrätig“ hat. Tja, und schwuppdiwupp wird der noch nie zugelassene Wagen halt dann in ein anderes Land (weiter-)verfrachtet, in welchem dieser Wagen dann natürlich aber auch (wiederum) als „Import-Fahrzeug“ gilt, weil dieser durch diesen Umstand (wiederum) zu einem solchen zwangläufig geworden ist. D.h., der Begriff „Import“ unterscheidet dabei nicht, ob der Wagen bereits schon mal erstmalig (oder mehrmalig) in einem anderen Land zugelassen bzw. dort noch nie erstmalig in den Verkehr gebracht (zugelassen) wurde.


Nun möchte man gleich meinen, dass ein in DE erstausgelieferter NSX per se ja auch ein „Import-Fahrzeug“ ist, was grundsätzlich auch stimmt, da 1. Gen NSXs ja aus einem Dritt-Staat importiert wurden, konkret aus JAPAN, bzw. dort gebaut wurden. Hierbei liegt der Unterschied aber darin, dass diese in DE angelieferten NSXs aber auch in DE erstmalig von den Erstkäufern durch die erstmalige Zulassung in den Verkehr gebracht wurden – und DAS macht den Unterschied für den Begriff „Import“ dann aus. Für das KBA hat das aber auch statistische Hintergründe warum man solchen NSXs, welche auch im Zielland erstmalig zugelassen wurden (z.B. in DE) HSN/TSN-Nummern vergibt, anderen (Importen) wiederum nicht.
Oder nur dann, wenn die Fahrzeuge beim deutschen TÜV nach dem Import (nochmals) einzelgenehmigt wurden, wie diese im Besonderen bei Fahrzeugen aus Dritt-Staaten (z.B. bei amerik. Acura’s) der Fall ist, weil diese in EUROPA noch nie zuvor in einem anderen EU-Land einzelgenehmigt wurden, was z.B. dein NSX ganz sicher aber schon wurde; nur halt nicht in DE. Das heißt, dein Wagen hatte bereits noch vor Erstanmeldungin DE „eingedeutschte“ (im Falle AT oder CH) Fahrzeugpapiere/Einzelgenehmigung bzw. wurden dafür welche erstellt (für die Händler null problemo), weil man ja ursprünglich im Erst-Land dachte, dass der Wagen dort auch verkauft und auch zugelassen wird bzw. dort auch zugelassen werden kann, falls sich doch (noch) ein Käufer findet.

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Donnerstag, 9. Mai 2024, 21:24

TSN 474 – Part 4

Zu all dem Obigen wäre vielleicht noch zusätzlich zu erwähnen:

Speziell bei 91er- und 92er-NSX-Modellen lässt sich (leider) aus deren FINs nicht herauslesen, für welche Destination/Region/Land bzw. Länder ganz konkret innerhalb von EUROPA der jeweilige Wagen ur-ur-ursprünglich bestimmt und konzipiert (wegen Specs/Ausstattung) wurde. Das lässt sich nur ab NSX-Modelljahr 1993 ganz genau sagen/bestimmen! Na ja, zumindest ich kann das …

Somit noch zu meiner Frage: War’s das?

Wolltest du ursprünglich eigentlich nur wissen, welchen Bestand/Typ du deinen NSX zwecks z.B. zugelassener Stückzahlen in DE zuordnen kannst (so rein nur für dich im Geiste), oder willst auch noch, dass dein NSX unbedingt eine vollständige TSN in den Fahrzeugpapieren bekommen sollte und somit auch künftig bei den KBA-Statistiken erfasst wird bzw. das sollte?

Das alles hast du nämlich (noch) nicht konkret gesagt, wieso und warum es dir dabei eigentlich geht. Oder einfach nur, weil du lediglich wissen wolltest, WARUM im TSN-Feld bei dir (im Gegensatz zu anderen NSX-Besitzern) und deinem vermeintlich in DE „erstausgelieferten“ NSX genullt wurde – und nichts weiter?

JDM 1

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17

Freitag, 10. Mai 2024, 08:38

TSN 474 – Part 5

Zu all dem Obigen wäre vielleicht noch zusätzlich zu erwähnen:
Speziell bei 91er- und 92er-NSX-Modellen lässt sich (leider) aus deren FINs nicht herauslesen, für welche Destination/Region/Land bzw. Länder ganz konkret innerhalb von EUROPA der jeweilige Wagen ur-ur-ursprünglich bestimmt und konzipiert (wegen Specs/Ausstattung) wurde. Das lässt sich nur ab NSX-Modelljahr 1993 ganz genau sagen/bestimmen! Na ja, zumindest ich kann das …
Hab grad festgestellt, dass strenggenommen im 1. Satz „wäre vielleicht“ unbedingt mit „ist“ ersetzt werden müsste; der Rest aber DEN eigentlichen Grund (unter ggf. weiteren Gründen) auch erklärt; also warum beim einen oder anderen NSX einfach genullt wurde bzw. das (IT-)System zwangsläufig in den betreffenden Feldern nullen musste. Denn das KBA (vielmehr deren IT-System) weiß (wusste) eben genau das aber auch nicht und es wurde bloß festgestellt (vielmehr deren IT-System hat das), dass sich bestimmte Daten nicht völlig mit jenen vorhandenen (z.B. 91er-Modell-)NSX-Daten decken bzw. nicht übereinstimmen, die direkt und ohne Umwege nach DE kamen, also von Honda-DE importiert und in DE (einzel-)genehmigt wurden und schließlich in DE verkauft und auch erstmalig in DE zugelassen wurden.

Vielleicht bestimmte (zulassungs-irrelevante) Daten von einem „Importwagen“ erst gar nicht vorhanden waren, welche aber von den direkt ausgelieferten NSXs aber schon in der Datenbank vorhanden waren. Diese (techn.) Daten müssen sich eben nicht zwangsläufig mit den Daten von einem ansonsten völlig identischen 91er-Modell decken, welches aber zunächst und vielleicht sogar zeitgleich direkt z.B. nach Frankreich kam, weil der Wagen auch ursprünglich für Frankreich vorgesehen war.

Meist fängt das "Problem" u.U. schon bei den landesspezifischen Kfz-Gesetzen hinsichtlich der jeweilig verpflichtend vorgeschriebenen (Außen-)Beleuchtung eines Kfz’s an und auch auf welche Art und Weise diese zu funktionieren haben, sobald solche (herstellerseitig) am Wagen angebracht wurden.

Beispiel:
Die vermeintlichen „Nebelleuchten“ im unteren Stoßfängerteil beim NSX – diese können für ein bestimmtes Land tatsächlich „Nebelleuchten“ sein und auch tatsächlich diese Funktion am Wagen haben. Ist teilweise auch so. Haben zudem (im Gegensatz zu anderen europäischen NSXs) einen eigenen Schalter dafür im Cockpit des Wagens. In AT z.B. (denke auch in DE) stellen diese aber beim NSX (zumindest die ersten Modelljahre) aber keine „Nebelleuchten“ dar, und sind es auch nicht, sondern sind in Wahrheit ZUSATZ-FERNSCHEINWERFER, welche bei Fernlicht automatisch mit dem Haupt-Fernlicht in den Klappscheinwerfern mitleuchten und auch beim Betätigen der Lichthupe mitaufblitzen – also vielleicht ganz nach
damaligen Kfz-Gesetz in AT und somit in AT diese Funktionsweise auch ZULASSUNGSRELEVANT ist/war; d.h. diese (Zusatz-)Leuchten in AT diese Funktion wie eben beschrieben techn. und vorgeschrieben so funktionieren müssen. Nicht aber vielleicht lt. DE-Kfz-Gesetz. In DE diese
beschriebene Zusatzleuchten-Funktion wiederum vielleicht sogar lt. DE-Kfz-Gesetz sogar verboten sein könnte; und umgekehrt.

Das war jetzt aber nur ein kleines Beispiel, welches aber schon in die Suppe von einem „Importwagen“ spucken kann und dann halt ggf. einfach genullt wird, weil man (bzw. das IT-System) diesen Sachverhalt einfach nicht weiß, und zum anderen diese Sache vielleicht auch nicht unbedingt im jeweiligen Land zulassungs-relevant war.

JDM 1

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18

Freitag, 10. Mai 2024, 08:46

TSN 474 – Part 6

Wie sieht’s z.B. mit dem Getriebe aus?
Hat (hatte) ein in Japan ausgelieferter 91er-NSX dieselben (MT-)Getriebe-Specs wie ein zeitgleich in DE ausgelieferter 91er-NSX? Nein, hatten diese Getriebe nicht; sind nämlich von Anfang an werksseitig kürzer übersetzt als bei den in Europa ausgelieferten NSXs (leider). Haben also andereSpecs, welche aber wiederum für die TSN von Relevanz sind, damit der Besitzer ggf. auch die passenden Getriebe-Teile (z.B. Synchronringe etc) für sein Getriebe bestellen kann bei Bedarf. Usw usw usw. Letzteres wäre u.U. zwar ebenso nicht zwingend zulassungs-relevant, für das korrekte Zuordnen einer korrekten TSN aber schon. Wenn man nun das alles aber nicht genau weiß (genaue Specs eines bestimmten Wagens), wird (besser) ganz einfach (automatisch) genullt in diesem Feld.

Da HSNs (= rein hersteller-bezogen und somit war dieser Teil leicht erfassbar) und TSNs für an sämtlichen Bestandsfahrzeugen in Deutschland im Herbst 2005 nicht gerade von einem Tag zum anderen von Tausenden KBA-Mitarbeitern per Hand gemacht/zugeordnet wurden, sondern man da ganz einfach eine speziell dafür entwickelte Software über die Bestandsdaten in der vorhandenen Datenbank drüberfahren ließ (vermutlich lief das so, weil geht/ging ja gar nicht anders!), so ordnete diese Software aufgrund der in der DB vorhanden Daten HSNs und TSNs den bestehenden
Fahrzeugen automatisch einfach zu. Sollte diese Software bei einem bestimmten Fahrzeug aber keine „matching numbers“ gefunden haben, oder keine Daten für das eine oder andere erst gar nicht vorhanden gewesen sein (weil diese z.B. seinerzeit nicht von Relevanz bei diesem Wagen waren oder einfach nicht eingetragen/angegeben und somit nicht erfasst wurden) – zack, wird halt in Bruchteilen einer Sekunde einfach genullt in den betreffenden Feldern bei diesem Fahrzeug – fertig. So ein Fall könnte (ggf. auf Wunsch) dann nur PER HAND berichtigt/vervollständigt werden. Das wiederum könnte aber durchaus (höchstwahrscheinlich) ein TÜV-Gutachten erforderlich machen, was wiederum mit KOSTEN verbunden wäre.

Abschließend IST vielleicht noch zu erwähnen, dass aktuelle Zulassungsstatistiken und/oder damalige NSX-Verkaufszahlen keinesfalls für bare Münze genommen werden dürfen. Solch Fälle wie hier z.B. von u.a. Tripower zeigen und beweisen dies ja. Sein NSX ist aktuell in DE zugelassen, wird aber solange niemals in KBA-Statistiken aufscheinen, bis nicht auch bei seinem Wagen eine vollständige (und auch einzigartige!) TSN (per Hand) vom KBA zugeordnet wird. Versteht sich wohl von selbst, denke ich.

JDM 1

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Sonntag, 12. Mai 2024, 07:49

Wie erkennt man ein EU-Reimport-Auto? Part 1

Gleich vorab: Da ich irgendwie nicht glauben kann, dass Tripowers NSX ursprünglich vielleicht mal ein EU-Re-Importfahrzeug war (wäre heute m.E. ohnehin schnurz), denn dagegen spricht für mich jedenfalls seine EZ-Angabe 03/91 (Wagen mit relativ niedriger SN wurde auch recht schnell erstangemeldet in DE!), so habe ich jetzt selbst interessiert nochmal nach weiteren möglichen Gründen für eine TSN-Nullung geforscht …

https://www.meinimport.de/eu-reimport-auto-erkennen/

Schade, hab diesen Artikel erst jetzt entdeckt und hätte mir damit so einige meiner vorherigen Erklärungen ersparen können.

Andererseits, zum einen untermauert dieser Artikel meine bisherigen Erklärungen (doppelt hält bekanntlich besser), zum anderen erwähnt dieser Artikel auch noch weitere Beispiele (inkl. welche rechtlichen Auswirkungen das eine oder andere dabei haben kann!), wie man ein Import- bzw. EU-Reimport-Fahrzeug auch als solches erkennen kann, bzw. was so alles ein Indiz dafür sein kann. Tja, und als #1-Indiz wird (u.a.) auch hier eine genullte TSN in den Fahrzeugpapieren angeführt; was ich in Tripowers Fall aber eben nicht so recht glauben kann…

Im Artikel kommen hierbei (genullte TSN) aber auch die Worte „häufig“ oder „oft“ vor. D.h., dass bei Importen bzw. Re-Importen aber auch nicht immer (autom.) genullt wird. Denn das kommt eben ganz auf das eine oder andere an; somit eine (TSN-)Nullung also keineswegs ein 100%-iges Indiz fürein (Re-)Importfahrzeug darstellt. Das wiederum heißt, dass Tripowers NSX – und das sei an dieser Stelle klarzustellen – deshalb KEINESWEGS ein EU-Reimport sein muss! Könnte also genauso gut wie alle anderen NSXs in DE, welche auch tatsächlich in DE erstausgeliefert und auch erstmalig in DE zugelassen wurden, seinerzeit ebenso in DE erstausgeliefert und auch erstmalig in DE zugelassen worden sein – zumindest schon mal Letzteres in seinem Fall auch tatsächlich in DE wurde.

Was aber interessanterweise in diesem Artikel – offenbar von einem (Re-)Import-Experten geschrieben – leider nicht erwähnt wird und ich bislang nur indirekt erwähnt habe:

Schlüsselnummern, wie eben im Wesentlichen die TSN, kann u.a. auch dann genullt werden, wenn ein Wagen (zwischenzeitlich) mal eine Einzelabnahme im Sinne von §21 StVZO hatte. D.h. wegen z.B. anderer Felgen, anderem Fahrwerk, Motorumbau odgl. Solche Dinge erkennt man wiederum im Feld 17 (z.B ein „E“ für „Einzelabnahme“) im Fahrzeugschein; zumindest, FALLS das eine oder andere auch ordnungsgemäß (z.B. von Vorbesitzern) gemacht wurde.

Wenn nun aber im Zuge dessen die jeweilige Prüfstelle (bewusst) keinen Bedacht auf eine dadurch autom. vorgenomme TSN-Nullung nimmt, wird aus Folge daraus auch schon automatisch genullt bei diesem Fahrzeug. D.h., man könnte als Fahrzeughalter den Prüfer vorsorglich versuchen darauf aufmerksam zu machen, sollte man deswegen (Umbau) aber nicht gleich eine TSN-Nullung in den Papieren wollen. Ob Prüfer das überhaupt dürfen - das steht wieder auf einem anderen Blatt Papier …

@Tripower: Guck halt einfach mal nach, ob bei dir im Fahrzeugschein im Feld 17 vielleicht ein „E“ drinnen steht, denn damit wäre der wahre Auslöser (zumindest ein möglicher von noch anderen) für die Nullung bei dir auch schon gefunden. Und wenn ich mir so dein Profil-Foto genauer angucke (keine OEM-Felgen am Wagen!), könnte an alledem glatt was dran sein.

Vielleicht hatte man aber auch bei Tripowers NSX ursprünglich bloß im Zuge der (erstmaligen) Daten-Ein- bzw. Angabe irgendwas (versehentlich) verkackt, was bis heute niemanden aufgefallen und somit bis heute so stehengeblieben ist in der zentralen Datenbank beim KBA. Könnte z.B. bloß ein kleiner Vertippsler mal bei irgendeinem Buchstaben oder einer Zahl gewesen sein, was aber aus Folge daraus (zwangsläufig) später zur automatischen TSN-Nullung geführt hat. Könnte also ebenso einer der Gründe für eine (ungerechtfertigte) TSN-Nullung sein; kommt aber eher selten vor, möchte man zumindest hoffen. Jedenfalls, genau das alles könnte man aber auch direkt beim KBA prüfen lassen und kann dort ggf. berichtigt werden; also was genau nun ganz konkret DER Auslöser für die TSN-Nullung bei Tripowers 91er NSX war:

https://www.kba.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html

Also ggf. einfach mal beim KBA-Bürgerservice in Flensburg anrufen. Denn für Beantwortungen genau solcher und ähnlicher Fragen/Anliegen ist dieser Service ja da!

JDM 1

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Sonntag, 12. Mai 2024, 08:01

Wie erkennt man ein EU-Reimport-Auto? Part 2

Jedenfalls, interessiert gewiss nicht nur dich und mich, was man dir in Flensburg so alles dazu als Antwort geben würde, falls du diesen Weg wählen solltest. Dabei sollte man halt Fahrzeugbrief etc. bereithalten, damit man auch – falls per Telefon – als DER Fahrzeughalter-/Besitzer identifiziert werden kann; denn nur dieser hat im Normalfall sämtliche Daten (z.B. Fahrzeugbrief-Nr. usw.) auch gleich zur Hand.

Tja, und zu guter Letzt noch:
Da auch in diesem o.a. Artikel auf die Begriffe „Herstellungsland“ versus „Bestimmungsland“ ebenso näher eingegangen wird (und man das im Zusammenhang mit HSN/TSN ebenso musste), dazu vielleicht ein leicht nachvollziehbares BEISPIEL – dieses also keinesweges eine Verarsche odgl. ist:

Dazu irgendeine x-beliebige NSX-FIN/VIN schnell mal aus dem Web gepickt …

JHMNA11500T200040

„Fortgeschrittene“ werden gleich denken – überhaupt nichts ungewöhnlich. Ist daran auch nichts. Wagen gehört vielleicht sogar jemanden hier. Vielleicht jemanden hier aus Luxemburg oder so? Jedenfalls, dieser völlig normale EU-Specs-NSX, zu dem diese FIN gehört, wurde also Anfang der 90er Jahre („2“ rechts von „T“ = 93er Modell ganz konkret) von Honda in Japan gebaut, dann ganz normal in Europa erstausgeliefert und wurde auch ganz normal in Europa erstmalig zugelassen. Letzteres könnte also durchaus in Holland, England, Schweden, Frankreich, Schweiz, Österreich, Portugal, Deutschland, Italien etc etc gewesen sein.

Nun denn: Aber für WELCHES Land in Europa nun ganz konkret, hinsichtlich Bestimmungsland/Destination, war dieser NSX ur-ur-ursprünglich vorgesehen und wurde daher ursprünglich auch ganz speziell für dieses jeweilige Land in EUROPA konzipiert? z.B. eben wegen der dortigen Kfz-Gesetze, wie schon erwähnt, somit auch die nötigen Specs dafür erforderlich waren. Oder z.B. weil in diesem Land das ganze Jahr über eher arschkalt ist, was aber nicht gleich z.B. „Aha – Finnland!“ bedeuten muss – usw. usw. usw.

Damit es aber eben nicht zu einem zufälligen RichtigRATEN kommt, muss unbedingt noch zusätzlich beantwortet werden: WORAN ganz konkret innerhalb dieser FIN (genaue Stelle), erkannte man das ursprüngliche Bestimmungsland sofort?

Anm.: Dass dieser NSX vielleicht mal in Spanien oder vielleicht z.B. tatsächlich in Finnland erstmalig zugelassen wurde, heißt ja eben noch lange NICHT automatisch, dass dieser NSX ursprünglich auch für eines dieser beiden Länder konzipiert/vorgesehen war. Letzteres könnte also ursprünglich ein völlig anderes Land innerhalb Europas gewesen sein. Aber eben – für welches Land ganz konkret? Anders formuliert: In welchem Land in EUROPA ganz konkret, landete dieser NSX – natürlich tatsächlich auch physisch und somit zunächst ohne Umwege – zu allererst nach seiner Herstellung in Japan?

Um DAS zu wissen, na ja, da muss man schon ein ganz kleines bisserl mehr als nur „Fortgeschrittener“ auch bei solchen NSX-Dingen sein. Jaaaa, genau bei solch kleinen NSX-Dingen fängt NSX-Sach- und Fachwissen aber erstmal an; und das aber auch nur mal zu den 1. Gen. NSXs, sei dazu noch ganz am Rande erwähnt. z.B. ProcarSpecials hier aus diesem Forum könnte dies alles (außer mir) durchaus und mit Leichtigkeit richtig beantworten, denke ich – sofern sein „Decoder“ im Laufe der letzten 10 Jahre hoffentlich ein paar FETTE Upgrades erhalten hat…

Sowas wie einen „NSX-Nobelpreis“ wird’s bei einer richtigen Beantwortung jedenfalls nicht geben; dazu ist bei genauerer Betrachtung die gestellte Frage eigentlich schon viel zu leicht; nur zur Anmerkung noch.

Also: Wer hat noch nicht – oder will’s nochmal versuchen (richtig) zu beantworten? :wink:

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